Analysemodul

QuellenabgleichGibt der Text richtig wieder, was die Quelle sagt und meint?

Der Quellenabgleich hält die Aussagen eines Prüftexts gegen die Dokumente, auf die er sich bezieht. Er zeigt, ob ein Zitat stimmt und ob die Folgerung daraus vom Text gedeckt ist. Jeder Befund nennt die Fundstelle, damit Sie sie selbst nachlesen können.

Wie geprüft wird, mit welchen Maßstäben und Belegen, steht auf der Methodenseite des Prüfprofils, das für eine Referenzquelle gilt: Prüfprofil Rechtstext, Prüfprofil Allgemein

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Was geprüft wird

  • ob eine Aussage die Referenzquelle wörtlich, sinngemäß oder verkürzt wiedergibt, oder ob sie dem Wortlaut widerspricht
  • ob eine Auslegung oder Anwendung vom Text gedeckt ist, gemessen an den Maßstäben des Prüfprofils

Was der Quellenabgleich nicht ist

  • Kein Faktencheck. Maßstab ist allein die Referenzquelle; ob eine Aussage über die Welt zutrifft, bleibt ungeprüft.
  • Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Aussagen darüber, was eine bestimmte Person tun muss, werden aufgeführt, aber nicht geprüft.
  • Keine Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Geprüft wird, ob ein Text das Grundgesetz richtig wiedergibt, nicht ob ein Gesetz mit ihm vereinbar ist.

Prüfprofile

Welches Prüfprofil gilt, wird je Referenzquelle erkannt und lässt sich ändern.

Rechtstextohne anwaltliche Abnahme

Für Bundesgesetze, Gesetzentwürfe, Verordnungen und die Verfassung.

MaßstäbeWortlautZusammenhangEntstehungZweck

Das Prüfprofil ist noch nicht an anwaltlich durchgesehenen Referenzfällen abgenommen. Bis dahin tragen seine Befunde diesen Hinweis.

Methode, Version und Änderungen des Prüfprofils
Allgemeinohne fachliche Abnahme

Für jedes andere Dokument mit festem Wortlaut: Studien, Statistiken, Berichte, Pressemitteilungen, Programme.

MaßstäbeWortlautZusammenhangGeltungsrahmen

Das Prüfprofil ist noch nicht an fachlich durchgesehenen Referenzfällen abgenommen. Bis dahin tragen seine Befunde diesen Hinweis.

Methode, Version und Änderungen des Prüfprofils

Beispiel

Beispiel: Prüftext und Befunde zur Veranschaulichung

Ein erfundener Zeitungsartikel über Kleingärten, gehalten gegen das Bundeskleingartengesetz. Prüftext und Befunde sind von Hand geschrieben, um zu zeigen, wie ein Quellenabgleich abläuft; kein Abgleich hat sie erzeugt. Der Gesetzestext ist der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte, und jede Fundstelle steht dort wörtlich.

1. Eingabe

Sie fügen den Prüftext ein oder laden ihn von einer Adresse und geben die Referenzquellen als Adressen an, hier das Bundeskleingartengesetz. Im Beispiel ist beides fest vorgegeben: Der Prüftext ist ein erfundener Zeitungsartikel. Für das Beispiel ist das Gesetz auf §§ 1 bis 8 gekürzt.

1541 von 150000 Zeichen
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Referenzquellen

Die Dokumente, gegen die der Prüftext gehalten wird: Gesetz, Entwurf oder Drucksache, als Adresse einer Webseite oder eines PDF-Dokuments. Die Angabe ist freiwillig: Zu jedem Bezug des Prüftexts, den keine angegebene Referenzquelle abdeckt, schlägt die Vorbereitung eine Referenzquelle von amtlichen Seiten vor. Eigene Dateien fügen Sie nach der Vorbereitung in der Quellenliste hinzu.

2. Vorbereitung

Der Prüftext wird in Aussagen zerlegt, jede mit ihrer Art. Die Referenzquelle wird abgerufen, in Abschnitte gegliedert und mit den Zitaten des Prüftexts abgeglichen. In der Quellenliste ist § 2 abgewählt, wie für das Ergebnis unten; die Aussage, die ihn braucht, erscheint deshalb als „nicht geprüft“. Wählen Sie dort Abschnitte ab oder wieder an: Die Aussagen, die sie brauchen, ändern sich mit, bevor etwas läuft. Die Fassung bleibt hier offen: Drei Zitate stehen wörtlich im Gesetz, eines („zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“) in keiner angegebenen Quelle. Ob der Prüftext ungenau zitiert oder eine andere Fassung meint, entscheidet der Abgleich nicht.

Im Beispiel läuft nichts. Das Ergebnis steht unten.

Prüftext

11 Aussagen erkannt und unterstrichen. Der Text ist für diesen Abgleich festgehalten.

Grüne Oasen mit festen Regeln Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität. Wer eine Parzelle pachtet, übernimmt aber auch die Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG). Das beginnt bei der Laube. Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“. Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt. Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein. Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage. Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden. Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wer mit der Pacht im Rückstand ist, kann den Garten schnell verlieren: Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“. Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen. Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie. Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.

Quellenliste

21 Abschnitte gewählt

In keiner angegebenen Quelle gefunden

Diese Zitate des Prüftexts stehen in keiner angegebenen Referenzquelle. Möglich ist auch, dass der Prüftext eine Fassung zitiert, die hier fehlt.

  • „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“
Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983

abgerufen am 26.9.2026Prüfsumme ba13192237e2

Geprüft als: Rechtstextautomatisch erkanntMethode des Prüfprofils

Fassung offen: 3 Zitate stehen in dieser Fassung, die übrigen in keiner angegebenen Quelle.

Abschnitte (22)
Umfang der Auswahl7.407 Zeichen, etwa 2 Seiten

Beim Abgleich zu verarbeiten: etwa 7.407 Zeichen, höchstens 1.500.000

Aussagen im Prüftext

Vor dem Abgleich: welche Aussagen gegen welche Abschnitte gehalten werden. Wählen Sie einen Abschnitt ab, den eine Aussage braucht, bleibt sie ungeprüft.

  • WertungAutor

    Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität.

    wird ohne Befund aufgeführt

  • QuellenaussageAutor

    Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“.

    Gegen: § 3 Abs. 2

  • AuslegungAutor

    Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt.

    Gegen: § 3 Abs. 2

  • QuellenaussageAutor

    Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein.

    Gegen: § 1

  • QuellenaussageAutor

    Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage.

    Gegen: § 5

  • AnwendungsaussageVorsitzende

    Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden.

    Gegen: § 5

  • AnwendungsaussageAutor

    Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Gegen: § 6

  • QuellenaussageAutor

    Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“.

    Gegen: § 8

  • EinzelfallVorsitzende

    Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen.

    wird ohne Befund aufgeführt

  • QuellenaussageVorsitzende

    Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie.

    Gegen: § 7

  • Quellenaussagenicht geprüftAutor

    Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.

    Abgewählt: § 2

3. Ergebnis

Jede prüfbare Aussage wird gegen die gewählten Abschnitte gehalten und erhält einen Befund mit Fundstelle, soweit es eine gibt. Für dieses Beispiel war § 2 abgewählt, deshalb bleibt eine Aussage ungeprüft. Das Ergebnis gibt es in drei Ansichten: Arbeitsbereich, Tabelle nach Abschnitt und die Gegenüberstellung, die sich drucken lässt.

Erklärung der Befunde
Wiedergabe
Wie der Prüftext die Quelle wiedergibt: wörtlich (das Zitat steht so in der Quelle); sinngemäß (mit eigenen Worten, ohne den Sinn zu ändern); verkürzt (richtig wiedergegeben, aber eine Bedingung der Quelle fehlt); widerspricht dem Wortlaut (der Prüftext gibt das Gegenteil dessen wieder, was dort steht); im Quelltext nicht auffindbar (der zitierte Wortlaut steht in keinem gewählten Abschnitt).
Deutung
Ob eine Folgerung vom Text getragen wird: gedeckt, nicht gedeckt, oder offen, vertretbar, wenn der Text mehr als eine Lesart zulässt; dann steht jede mit ihrer Stütze da, ohne dass der Abgleich entscheidet. „nach Wortlaut“ nennt den Maßstab; das Prüfprofil Rechtstext kennt Wortlaut, Zusammenhang, Entstehung und Zweck.
Nachprüfbarkeit
Selbst nachlesbar (eine Fundstelle genügt); nachvollziehbar mit Prüfweg (mehrere Fundstellen, der Reihe nach zu lesen); fachliche Einschätzung (hängt von juristischer Methode ab).
Prüfweg
Die Fundstellen, auf die sich ein Befund stützt. Jede wird vor der Anzeige darauf geprüft, dass sie wörtlich im genannten Abschnitt steht.
Prüfraster
Nur unter dem Prüfprofil Allgemein: was eine Referenzquelle für sich selbst festlegt, etwa Definitionen, Einheiten, Geltungsbereich, Bedingungen, Grenzen, Stand und Positionen, die sie nur berichtet. Jeder Rasterpunkt hat eine wörtliche Fundstelle; ohne sie wird er verworfen und gezählt.
ohne Befund
Wertungen (Urteile, Aussagen über die Welt) und Einzelfälle (was für eine bestimmte Person folgt) werden aufgeführt, nicht geprüft; das eine wäre ein Faktencheck, das andere Rechtsberatung im Einzelfall.
nicht geprüft
Die Aussage braucht einen Abschnitt, der nicht gewählt war. Ein Befund stützt sich nur auf gewählte Abschnitte.
Gegenüberstellung
Das Ergebnis als Dokument zum Lesen und Drucken, jede Aussage mit Randnummer neben ihren Fundstellen und ihrem Befund.

Beispiel: Gegenüberstellung

Aussagen des Prüftexts neben ihren Fundstellen

Geprüft als
Rechtstext, Prüfprofil-Version 0.4.3, ohne anwaltliche AbnahmeMethode des Prüfprofils
Maßstäbe
Wortlaut, Zusammenhang, Entstehung, Zweck
Prüftext
eingefügter Text

Abgeglichen am 26.9.2026

Beispiel zur Veranschaulichung: Der Prüftext ist erfunden, die Befunde sind von Hand geschrieben. Ein echtes Ergebnis erzeugt das System automatisch. Geprüft wird nur, was die ausgewählten Referenzquellen sagen. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls.

Referenzquellen

Der Prüftext wurde gegen diese Referenzquellen gehalten, in der jeweils angegebenen Fassung.

  1. Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8

    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983

    https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html

    Fassung offen: 3 Zitate stehen in dieser Fassung, die übrigen in keiner angegebenen Quelle.

In keiner angegebenen Quelle gefunden

Diese Zitate des Prüftexts stehen in keiner angegebenen Referenzquelle. Möglich ist auch, dass der Prüftext eine Fassung zitiert, die hier fehlt.

  • „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“

Zusammenfassung

11 Aussagen: 8 geprüft, 1 nicht geprüft, 2 ohne Befund aufgeführt.

Wiedergabe
wörtlich: 1
sinngemäß: 1
verkürzt: 1
widerspricht dem Wortlaut: 1
im Quelltext nicht auffindbar: 1
Deutung
gedeckt: 1
nicht gedeckt: 1
offen, vertretbar: 1

Aussagen und Befunde

  1. Rn. 1
    Wertungohne BefundAutor

    „Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität.“

    wird ohne Befund aufgeführt

  2. Rn. 2
    QuellenaussagewörtlichAutor

    „Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“.“

    Fundstellen

    1. § 3 Abs. 2 Satz 1Normtext
      eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig

    Befund

    Wiedergabe
    wörtlich
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Prüfweg: § 3 Abs. 2 Satz 1

    Das Zitat steht Wort für Wort in § 3 Abs. 2 Satz 1.

    Fachfassung

    § 3 Abs. 2 Satz 1 lässt im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zu. Der Prüftext gibt diesen Teil des Satzes ohne Änderung wieder und nennt die Fundstelle, an der er steht.

  3. Rn. 3
    Auslegungoffen, vertretbarAutor

    „Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt.“

    Fundstellen

    Lesart: Anschlüsse für Strom und Wasser gehen über eine einfache Ausführung hinaus.
    1. § 3 Abs. 2 Satz 1Normtext
      eine Laube in einfacher Ausführung
    Lesart: Maßgeblich ist, ob die Laube insgesamt zum dauernden Wohnen geeignet ist; ein Anschluss allein entscheidet das nicht.
    1. § 3 Abs. 2 Satz 2Normtext
      Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein

    Befund

    Deutung
    offen, vertretbarnach Wortlaut
    Nachprüfbarkeit
    fachliche Einschätzung

    Prüfweg: § 3 Abs. 2 Satz 1 → § 3 Abs. 2 Satz 2

    Strom- und Wasseranschlüsse nennt § 3 Abs. 2 nicht; ob sie eine Laube unzulässig machen, hängt davon ab, wie man „einfacher Ausführung“ und die Eignung zum dauernden Wohnen liest.

    Der Text lässt mehr als eine vertretbare Lesart zu. Die Fundstellen zeigen die stärkste Stütze für jede, ohne zwischen ihnen zu entscheiden.

    Hängt von juristischer Methode ab. In einem echten Ergebnis ist das eine maschinelle Einschätzung, deren fachliche Durchsicht empfohlen wird.

    Fachfassung

    § 3 Abs. 2 Satz 1 lässt eine Laube in einfacher Ausführung zu. Satz 2 verlangt, dass sie nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Einzelne Anschlüsse nennt der Text nicht. Liest man die einfache Ausführung als Grenze der Ausstattung, geht ein Anschluss für Strom und Wasser darüber hinaus. Liest man Satz 2 als den Maßstab, kommt es darauf an, ob die Laube insgesamt zum dauernden Wohnen geeignet ist. Beide Lesarten stützen sich auf den Wortlaut, der zwischen ihnen nicht entscheidet.

  4. Rn. 4
    Quellenaussageim Quelltext nicht auffindbarAutor

    „Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein.“

    Fundstellen

    Keine Fundstelle: Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt. Das lässt sich in den Referenzquellen selbst nachsuchen.

    Gesucht in: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983)

    Befund

    Wiedergabe
    im Quelltext nicht auffindbar
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt der Referenzquellen.

    Fachfassung

    Der Prüftext gibt als Wortlaut der Quelle wieder: „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“. Gesucht wurde in den ausgewählten Abschnitten jeder angegebenen Referenzquelle, auch nach Angleichung von Zeilenumbrüchen, Silbentrennung und Anführungszeichen: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983). Der Wortlaut steht dort nicht.

  5. Rn. 5
    QuellenaussagesinngemäßAutor

    „Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage.“

    Fundstellen

    1. § 5 Abs. 1 Satz 1Normtext
      Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden

    Befund

    Wiedergabe
    sinngemäß
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Prüfweg: § 5 Abs. 1 Satz 1

    Der Prüftext gibt die Obergrenze aus § 5 Abs. 1 Satz 1 mit eigenen Worten wieder, ohne ihren Sinn zu ändern.

    Fachfassung

    § 5 Abs. 1 Satz 1 begrenzt die Pacht auf den vierfachen Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage. Der Prüftext spricht vom Vierfachen, gerechnet auf die ganze Anlage. Das ist dieselbe Regel in anderen Worten.

  6. Rn. 6
    Anwendungsaussagenicht gedecktVorsitzende

    „Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden.“

    Fundstellen

    1. § 5 Abs. 3 Satz 1Normtext
      kann die jeweilige Vertragspartei der anderen Vertragspartei in Textform erklären, dass die Pacht bis zur Höhe der Höchstpacht herauf- oder herabgesetzt wird
    2. § 5 Abs. 3 Satz 3Normtext
      Die Vertragsparteien können die Anpassung frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss oder der vorhergehenden Anpassung verlangen

    Befund

    Deutung
    nicht gedecktnach Wortlaut
    Nachprüfbarkeit
    nachvollziehbar mit Prüfweg

    Prüfweg: § 5 Abs. 3 Satz 1 → § 5 Abs. 3 Satz 3

    Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 kann eine Anpassung der Pacht frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder nach der vorhergehenden Anpassung verlangt werden, nicht jedes Jahr.

    Fachfassung

    § 5 Abs. 3 Satz 1 erlaubt jeder Vertragspartei, die Pacht durch Erklärung in Textform bis zur Höhe der Höchstpacht herauf- oder herabzusetzen. Satz 3 begrenzt das zeitlich: frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss oder der vorhergehenden Anpassung. Eine jährliche Anpassung, wie der Prüftext sie beschreibt, deckt der Wortlaut nicht.

  7. Rn. 7
    AnwendungsaussagegedecktAutor

    „Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.“

    Fundstellen

    1. § 6 Satz 1Normtext
      Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden
    2. § 6 Satz 1Normtext
      befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen

    Befund

    Deutung
    gedecktnach Wortlaut
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Prüfweg: § 6 Satz 1 → § 6 Satz 1

    § 6 lässt für Dauerkleingärten nur Verträge auf unbestimmte Zeit zu und behandelt befristete Verträge als unbefristet; das trägt die Aussage.

    Fachfassung

    § 6 bestimmt zweierlei: Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, und befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Vertrag über fünf Jahre ist befristet; die Folge, die der Prüftext nennt, steht so im zweiten Halbsatz.

  8. Rn. 8
    QuellenaussageverkürztAutor

    „Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“.“

    Fundstellen

    1. § 8 Satz 1Normtext
      der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist
    2. § 8 Satz 1Normtext
      nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform die fällige Pachtforderung erfüllt

    Befund

    Wiedergabe
    verkürzt
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Prüfweg: § 8 Satz 1 → § 8 Satz 1

    Das Zitat steht in § 8 Satz 1 Nr. 1, dort gehört aber eine zweite Bedingung dazu, die der Prüftext weglässt: Der Pächter hat die Forderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach einer Mahnung in Textform erfüllt.

    Fachfassung

    § 8 Satz 1 Nr. 1 erlaubt die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn beides zutrifft: Der Pächter ist mit der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug, und er hat die fällige Pachtforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform erfüllt. Der Prüftext zitiert die erste Bedingung wörtlich und nennt die zweite nicht. Satz 1 Nr. 2 nennt einen weiteren Kündigungsgrund, um den es im Prüftext nicht geht.

  9. Rn. 9
    Einzelfallohne BefundVorsitzende

    „Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen.“

    wird ohne Befund aufgeführt

  10. Rn. 10
    Quellenaussagewiderspricht dem WortlautVorsitzende

    „Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie.“

    Fundstellen

    1. § 7 Satz 1Normtext
      Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form

    Befund

    Wiedergabe
    widerspricht dem Wortlaut
    Nachprüfbarkeit
    selbst nachlesbar

    Prüfweg: § 7 Satz 1

    § 7 verlangt für die Kündigung die schriftliche Form; eine mündliche Kündigung sieht der Text nicht vor.

    Fachfassung

    § 7 lautet: Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form. Die Aussage, die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, gibt das Gegenteil dieses Wortlauts wieder.

  11. Rn. 11
    Quellenaussagenicht geprüftAutor

    „Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.“

    Nicht geprüft, weil abgewählt: § 2

Wie ein Mitschnitt einer öffentlichen Sendung geprüft wird, zeigt ein zweites Beispiel: eine Debatte des Bundestages. Beispiel eines Mitschnitts ansehen

Beispiel: Gesetzgebungskompetenz

Beispiel: Was ein Gesetzentwurf über seine Gesetzgebungskompetenz sagt

Prüftext ist der Abschnitt „Gesetzgebungskompetenz“ aus der Begründung des Regierungsentwurfs zur Modernisierung des Designrechts (Drucksache 21/6215), wörtlich. Referenzquelle sind die Artikel 70 bis 74 GG, wie gesetze-im-internet.de sie veröffentlicht. Geprüft wird, ob die Begründung diese Artikel richtig wiedergibt und anwendet, nicht ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist.

Der Entwurf nennt kein Grundrecht, das er einschränkt. Eine Aussage zum Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, die sich prüfen ließe, enthält er deshalb nicht.

Beispiel zur Gesetzgebungskompetenz schließen
Erklärung der Befunde
Wiedergabe
Wie der Prüftext die Quelle wiedergibt: wörtlich (das Zitat steht so in der Quelle); sinngemäß (mit eigenen Worten, ohne den Sinn zu ändern); verkürzt (richtig wiedergegeben, aber eine Bedingung der Quelle fehlt); widerspricht dem Wortlaut (der Prüftext gibt das Gegenteil dessen wieder, was dort steht); im Quelltext nicht auffindbar (der zitierte Wortlaut steht in keinem gewählten Abschnitt).
Deutung
Ob eine Folgerung vom Text getragen wird: gedeckt, nicht gedeckt, oder offen, vertretbar, wenn der Text mehr als eine Lesart zulässt; dann steht jede mit ihrer Stütze da, ohne dass der Abgleich entscheidet. „nach Wortlaut“ nennt den Maßstab; das Prüfprofil Rechtstext kennt Wortlaut, Zusammenhang, Entstehung und Zweck.
Nachprüfbarkeit
Selbst nachlesbar (eine Fundstelle genügt); nachvollziehbar mit Prüfweg (mehrere Fundstellen, der Reihe nach zu lesen); fachliche Einschätzung (hängt von juristischer Methode ab).
Prüfweg
Die Fundstellen, auf die sich ein Befund stützt. Jede wird vor der Anzeige darauf geprüft, dass sie wörtlich im genannten Abschnitt steht.
Prüfraster
Nur unter dem Prüfprofil Allgemein: was eine Referenzquelle für sich selbst festlegt, etwa Definitionen, Einheiten, Geltungsbereich, Bedingungen, Grenzen, Stand und Positionen, die sie nur berichtet. Jeder Rasterpunkt hat eine wörtliche Fundstelle; ohne sie wird er verworfen und gezählt.
ohne Befund
Wertungen (Urteile, Aussagen über die Welt) und Einzelfälle (was für eine bestimmte Person folgt) werden aufgeführt, nicht geprüft; das eine wäre ein Faktencheck, das andere Rechtsberatung im Einzelfall.
nicht geprüft
Die Aussage braucht einen Abschnitt, der nicht gewählt war. Ein Befund stützt sich nur auf gewählte Abschnitte.
Gegenüberstellung
Das Ergebnis als Dokument zum Lesen und Drucken, jede Aussage mit Randnummer neben ihren Fundstellen und ihrem Befund.
Geprüft alsRechtstextPrüfprofil-Version 0.4.3ohne anwaltliche AbnahmeMethode des Prüfprofils
MaßstäbeWortlautZusammenhangEntstehungZweck

Beispiel zur Veranschaulichung: Prüftext und Referenzquelle sind amtliche Texte, die Befunde sind von Hand geschrieben. Ein echtes Ergebnis erzeugt das System automatisch.

Geprüft wird nur, was die ausgewählten Referenzquellen sagen. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls.

Abgeglichen am 27.9.2026. 2 geprüft, 0 nicht geprüft, 0 ohne Befund

Prüftext

Markiert nach Befund. Ein Klick auf eine Stelle zeigt sie neben ihren Fundstellen.

V. Gesetzgebungskompetenz Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 Alternative 1 des Grundgesetzes (gewerblicher Rechtschutz). Hinsichtlich der Änderung der Vorschriften betreffend das gerichtliche Verfahren (§§ 34, 52b DesignG) und Strafrecht (§ 65 DesignG) beruht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (Strafrecht, gerichtliches Verfahren).

Befunde

Wählen Sie eine Aussage, um sie neben ihren Fundstellen zu sehen.