Beispiel: Gegenüberstellung
Aussagen des Prüftexts neben ihren Fundstellen
- Geprüft als
- Rechtstext, Prüfprofil-Version 0.4.3, ohne anwaltliche AbnahmeMethode des Prüfprofils
- Maßstäbe
- Wortlaut, Zusammenhang, Entstehung, Zweck
- Prüftext
- eingefügter Text
Abgeglichen am 26.9.2026
Beispiel zur Veranschaulichung: Der Prüftext ist erfunden, die Befunde sind von Hand geschrieben. Ein echtes Ergebnis erzeugt das System automatisch. Geprüft wird nur, was die ausgewählten Referenzquellen sagen. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls.
Referenzquellen
Der Prüftext wurde gegen diese Referenzquellen gehalten, in der jeweils angegebenen Fassung.
Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
Fassung offen: 3 Zitate stehen in dieser Fassung, die übrigen in keiner angegebenen Quelle.
In keiner angegebenen Quelle gefunden
Diese Zitate des Prüftexts stehen in keiner angegebenen Referenzquelle. Möglich ist auch, dass der Prüftext eine Fassung zitiert, die hier fehlt.
- „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“
Zusammenfassung
11 Aussagen: 8 geprüft, 1 nicht geprüft, 2 ohne Befund aufgeführt.
- Wiedergabe
- wörtlich: 1
- sinngemäß: 1
- verkürzt: 1
- widerspricht dem Wortlaut: 1
- im Quelltext nicht auffindbar: 1
- Deutung
- gedeckt: 1
- nicht gedeckt: 1
- offen, vertretbar: 1
Aussagen und Befunde
- Rn. 1Wertungohne BefundAutor
„Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität.“
wird ohne Befund aufgeführt
- Rn. 2QuellenaussagewörtlichAutor
„Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“.“
Fundstellen
- § 3 Abs. 2 Satz 1Normtext
eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig
Befund
- Wiedergabe
- wörtlich
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Prüfweg: § 3 Abs. 2 Satz 1
Das Zitat steht Wort für Wort in § 3 Abs. 2 Satz 1.
Fachfassung
§ 3 Abs. 2 Satz 1 lässt im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zu. Der Prüftext gibt diesen Teil des Satzes ohne Änderung wieder und nennt die Fundstelle, an der er steht.
- Rn. 3Auslegungoffen, vertretbarAutor
„Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt.“
Fundstellen
Lesart: Anschlüsse für Strom und Wasser gehen über eine einfache Ausführung hinaus.
- § 3 Abs. 2 Satz 1Normtext
eine Laube in einfacher Ausführung
Lesart: Maßgeblich ist, ob die Laube insgesamt zum dauernden Wohnen geeignet ist; ein Anschluss allein entscheidet das nicht.
- § 3 Abs. 2 Satz 2Normtext
Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein
Befund
- Deutung
- offen, vertretbarnach Wortlaut
- Nachprüfbarkeit
- fachliche Einschätzung
Prüfweg: § 3 Abs. 2 Satz 1 → § 3 Abs. 2 Satz 2
Strom- und Wasseranschlüsse nennt § 3 Abs. 2 nicht; ob sie eine Laube unzulässig machen, hängt davon ab, wie man „einfacher Ausführung“ und die Eignung zum dauernden Wohnen liest.
Der Text lässt mehr als eine vertretbare Lesart zu. Die Fundstellen zeigen die stärkste Stütze für jede, ohne zwischen ihnen zu entscheiden.
Hängt von juristischer Methode ab. In einem echten Ergebnis ist das eine maschinelle Einschätzung, deren fachliche Durchsicht empfohlen wird.
Fachfassung
§ 3 Abs. 2 Satz 1 lässt eine Laube in einfacher Ausführung zu. Satz 2 verlangt, dass sie nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Einzelne Anschlüsse nennt der Text nicht. Liest man die einfache Ausführung als Grenze der Ausstattung, geht ein Anschluss für Strom und Wasser darüber hinaus. Liest man Satz 2 als den Maßstab, kommt es darauf an, ob die Laube insgesamt zum dauernden Wohnen geeignet ist. Beide Lesarten stützen sich auf den Wortlaut, der zwischen ihnen nicht entscheidet.
- Rn. 4Quellenaussageim Quelltext nicht auffindbarAutor
„Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein.“
Fundstellen
Keine Fundstelle: Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt. Das lässt sich in den Referenzquellen selbst nachsuchen.
Gesucht in: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983)
Befund
- Wiedergabe
- im Quelltext nicht auffindbar
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt der Referenzquellen.
Fachfassung
Der Prüftext gibt als Wortlaut der Quelle wieder: „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“. Gesucht wurde in den ausgewählten Abschnitten jeder angegebenen Referenzquelle, auch nach Angleichung von Zeilenumbrüchen, Silbentrennung und Anführungszeichen: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983). Der Wortlaut steht dort nicht.
- Rn. 5QuellenaussagesinngemäßAutor
„Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage.“
Fundstellen
- § 5 Abs. 1 Satz 1Normtext
Als Pacht darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden
Befund
- Wiedergabe
- sinngemäß
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Prüfweg: § 5 Abs. 1 Satz 1
Der Prüftext gibt die Obergrenze aus § 5 Abs. 1 Satz 1 mit eigenen Worten wieder, ohne ihren Sinn zu ändern.
Fachfassung
§ 5 Abs. 1 Satz 1 begrenzt die Pacht auf den vierfachen Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage. Der Prüftext spricht vom Vierfachen, gerechnet auf die ganze Anlage. Das ist dieselbe Regel in anderen Worten.
- Rn. 6Anwendungsaussagenicht gedecktVorsitzende
„Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden.“
Fundstellen
- § 5 Abs. 3 Satz 1Normtext
kann die jeweilige Vertragspartei der anderen Vertragspartei in Textform erklären, dass die Pacht bis zur Höhe der Höchstpacht herauf- oder herabgesetzt wird
- § 5 Abs. 3 Satz 3Normtext
Die Vertragsparteien können die Anpassung frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss oder der vorhergehenden Anpassung verlangen
Befund
- Deutung
- nicht gedecktnach Wortlaut
- Nachprüfbarkeit
- nachvollziehbar mit Prüfweg
Prüfweg: § 5 Abs. 3 Satz 1 → § 5 Abs. 3 Satz 3
Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 kann eine Anpassung der Pacht frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder nach der vorhergehenden Anpassung verlangt werden, nicht jedes Jahr.
Fachfassung
§ 5 Abs. 3 Satz 1 erlaubt jeder Vertragspartei, die Pacht durch Erklärung in Textform bis zur Höhe der Höchstpacht herauf- oder herabzusetzen. Satz 3 begrenzt das zeitlich: frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss oder der vorhergehenden Anpassung. Eine jährliche Anpassung, wie der Prüftext sie beschreibt, deckt der Wortlaut nicht.
- Rn. 7AnwendungsaussagegedecktAutor
„Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.“
Fundstellen
- § 6 Satz 1Normtext
Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden
- § 6 Satz 1Normtext
befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen
Befund
- Deutung
- gedecktnach Wortlaut
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Prüfweg: § 6 Satz 1 → § 6 Satz 1
§ 6 lässt für Dauerkleingärten nur Verträge auf unbestimmte Zeit zu und behandelt befristete Verträge als unbefristet; das trägt die Aussage.
Fachfassung
§ 6 bestimmt zweierlei: Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, und befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Vertrag über fünf Jahre ist befristet; die Folge, die der Prüftext nennt, steht so im zweiten Halbsatz.
- Rn. 8QuellenaussageverkürztAutor
„Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“.“
Fundstellen
- § 8 Satz 1Normtext
der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist
- § 8 Satz 1Normtext
nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform die fällige Pachtforderung erfüllt
Befund
- Wiedergabe
- verkürzt
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Prüfweg: § 8 Satz 1 → § 8 Satz 1
Das Zitat steht in § 8 Satz 1 Nr. 1, dort gehört aber eine zweite Bedingung dazu, die der Prüftext weglässt: Der Pächter hat die Forderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach einer Mahnung in Textform erfüllt.
Fachfassung
§ 8 Satz 1 Nr. 1 erlaubt die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn beides zutrifft: Der Pächter ist mit der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug, und er hat die fällige Pachtforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform erfüllt. Der Prüftext zitiert die erste Bedingung wörtlich und nennt die zweite nicht. Satz 1 Nr. 2 nennt einen weiteren Kündigungsgrund, um den es im Prüftext nicht geht.
- Rn. 9Einzelfallohne BefundVorsitzende
„Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen.“
wird ohne Befund aufgeführt
- Rn. 10Quellenaussagewiderspricht dem WortlautVorsitzende
„Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie.“
Fundstellen
- § 7 Satz 1Normtext
Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form
Befund
- Wiedergabe
- widerspricht dem Wortlaut
- Nachprüfbarkeit
- selbst nachlesbar
Prüfweg: § 7 Satz 1
§ 7 verlangt für die Kündigung die schriftliche Form; eine mündliche Kündigung sieht der Text nicht vor.
Fachfassung
§ 7 lautet: Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form. Die Aussage, die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, gibt das Gegenteil dieses Wortlauts wieder.
- Rn. 11Quellenaussagenicht geprüftAutor
„Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.“
Nicht geprüft, weil abgewählt: § 2