Analysemodul
QuellenabgleichGibt der Text richtig wieder, was die Quelle sagt und meint?
Der Quellenabgleich hält die Aussagen eines Prüftexts gegen die Dokumente, auf die er sich bezieht. Er zeigt, ob ein Zitat stimmt und ob die Folgerung daraus vom Text gedeckt ist. Jeder Befund nennt die Fundstelle, damit Sie sie selbst nachlesen können.
Wie geprüft wird, mit welchen Maßstäben und Belegen, steht auf der Methodenseite des Prüfprofils, das für eine Referenzquelle gilt: Prüfprofil Rechtstext, Prüfprofil Allgemein
Mit Konto nutzen
Einen Quellenabgleich starten Sie mit einem kostenlosen Konto.
Erst das Beispiel ansehenWas geprüft wird
- ob eine Aussage die Referenzquelle wörtlich, sinngemäß oder verkürzt wiedergibt, oder ob sie dem Wortlaut widerspricht
- ob eine Auslegung oder Anwendung vom Text gedeckt ist, gemessen an den Maßstäben des Prüfprofils
Was der Quellenabgleich nicht ist
- Kein Faktencheck. Maßstab ist allein die Referenzquelle; ob eine Aussage über die Welt zutrifft, bleibt ungeprüft.
- Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Aussagen darüber, was eine bestimmte Person tun muss, werden aufgeführt, aber nicht geprüft.
- Keine Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Geprüft wird, ob ein Text das Grundgesetz richtig wiedergibt, nicht ob ein Gesetz mit ihm vereinbar ist.
Prüfprofile
Welches Prüfprofil gilt, wird je Referenzquelle erkannt und lässt sich ändern.
Für Bundesgesetze, Gesetzentwürfe, Verordnungen und die Verfassung.
Das Prüfprofil ist noch nicht an anwaltlich durchgesehenen Referenzfällen abgenommen. Bis dahin tragen seine Befunde diesen Hinweis.
Methode, Version und Änderungen des PrüfprofilsFür jedes andere Dokument mit festem Wortlaut: Studien, Statistiken, Berichte, Pressemitteilungen, Programme.
Das Prüfprofil ist noch nicht an fachlich durchgesehenen Referenzfällen abgenommen. Bis dahin tragen seine Befunde diesen Hinweis.
Methode, Version und Änderungen des PrüfprofilsBeispiel
Beispiel: Prüftext und Befunde zur Veranschaulichung
Ein erfundener Zeitungsartikel über Kleingärten, gehalten gegen das Bundeskleingartengesetz. Prüftext und Befunde sind von Hand geschrieben, um zu zeigen, wie ein Quellenabgleich abläuft; kein Abgleich hat sie erzeugt. Der Gesetzestext ist der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichte, und jede Fundstelle steht dort wörtlich.
1. Eingabe
Sie fügen den Prüftext ein oder laden ihn von einer Adresse und geben die Referenzquellen als Adressen an, hier das Bundeskleingartengesetz. Im Beispiel ist beides fest vorgegeben: Der Prüftext ist ein erfundener Zeitungsartikel. Für das Beispiel ist das Gesetz auf §§ 1 bis 8 gekürzt.
2. Vorbereitung
Der Prüftext wird in Aussagen zerlegt, jede mit ihrer Art. Die Referenzquelle wird abgerufen, in Abschnitte gegliedert und mit den Zitaten des Prüftexts abgeglichen. In der Quellenliste ist § 2 abgewählt, wie für das Ergebnis unten; die Aussage, die ihn braucht, erscheint deshalb als „nicht geprüft“. Wählen Sie dort Abschnitte ab oder wieder an: Die Aussagen, die sie brauchen, ändern sich mit, bevor etwas läuft. Die Fassung bleibt hier offen: Drei Zitate stehen wörtlich im Gesetz, eines („zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“) in keiner angegebenen Quelle. Ob der Prüftext ungenau zitiert oder eine andere Fassung meint, entscheidet der Abgleich nicht.
Im Beispiel läuft nichts. Das Ergebnis steht unten.
Prüftext
11 Aussagen erkannt und unterstrichen. Der Text ist für diesen Abgleich festgehalten.
Aussagen im Prüftext
Vor dem Abgleich: welche Aussagen gegen welche Abschnitte gehalten werden. Wählen Sie einen Abschnitt ab, den eine Aussage braucht, bleibt sie ungeprüft.
- WertungAutor
Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität.
wird ohne Befund aufgeführt
- QuellenaussageAutor
Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“.
Gegen: § 3 Abs. 2
- AuslegungAutor
Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt.
Gegen: § 3 Abs. 2
- QuellenaussageAutor
Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein.
Gegen: § 1
- QuellenaussageAutor
Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage.
Gegen: § 5
- AnwendungsaussageVorsitzende
Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden.
Gegen: § 5
- AnwendungsaussageAutor
Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Gegen: § 6
- QuellenaussageAutor
Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“.
Gegen: § 8
- EinzelfallVorsitzende
Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen.
wird ohne Befund aufgeführt
- QuellenaussageVorsitzende
Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie.
Gegen: § 7
- Quellenaussagenicht geprüftAutor
Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.
Abgewählt: § 2
3. Ergebnis
Jede prüfbare Aussage wird gegen die gewählten Abschnitte gehalten und erhält einen Befund mit Fundstelle, soweit es eine gibt. Für dieses Beispiel war § 2 abgewählt, deshalb bleibt eine Aussage ungeprüft. Das Ergebnis gibt es in drei Ansichten: Arbeitsbereich, Tabelle nach Abschnitt und die Gegenüberstellung, die sich drucken lässt.
Erklärung der Befunde
- Wiedergabe
- Wie der Prüftext die Quelle wiedergibt: wörtlich (das Zitat steht so in der Quelle); sinngemäß (mit eigenen Worten, ohne den Sinn zu ändern); verkürzt (richtig wiedergegeben, aber eine Bedingung der Quelle fehlt); widerspricht dem Wortlaut (der Prüftext gibt das Gegenteil dessen wieder, was dort steht); im Quelltext nicht auffindbar (der zitierte Wortlaut steht in keinem gewählten Abschnitt).
- Deutung
- Ob eine Folgerung vom Text getragen wird: gedeckt, nicht gedeckt, oder offen, vertretbar, wenn der Text mehr als eine Lesart zulässt; dann steht jede mit ihrer Stütze da, ohne dass der Abgleich entscheidet. „nach Wortlaut“ nennt den Maßstab; das Prüfprofil Rechtstext kennt Wortlaut, Zusammenhang, Entstehung und Zweck.
- Nachprüfbarkeit
- Selbst nachlesbar (eine Fundstelle genügt); nachvollziehbar mit Prüfweg (mehrere Fundstellen, der Reihe nach zu lesen); fachliche Einschätzung (hängt von juristischer Methode ab).
- Prüfweg
- Die Fundstellen, auf die sich ein Befund stützt. Jede wird vor der Anzeige darauf geprüft, dass sie wörtlich im genannten Abschnitt steht.
- Prüfraster
- Nur unter dem Prüfprofil Allgemein: was eine Referenzquelle für sich selbst festlegt, etwa Definitionen, Einheiten, Geltungsbereich, Bedingungen, Grenzen, Stand und Positionen, die sie nur berichtet. Jeder Rasterpunkt hat eine wörtliche Fundstelle; ohne sie wird er verworfen und gezählt.
- ohne Befund
- Wertungen (Urteile, Aussagen über die Welt) und Einzelfälle (was für eine bestimmte Person folgt) werden aufgeführt, nicht geprüft; das eine wäre ein Faktencheck, das andere Rechtsberatung im Einzelfall.
- nicht geprüft
- Die Aussage braucht einen Abschnitt, der nicht gewählt war. Ein Befund stützt sich nur auf gewählte Abschnitte.
- Gegenüberstellung
- Das Ergebnis als Dokument zum Lesen und Drucken, jede Aussage mit Randnummer neben ihren Fundstellen und ihrem Befund.
Beispiel zur Veranschaulichung: Der Prüftext ist erfunden, die Befunde sind von Hand geschrieben. Ein echtes Ergebnis erzeugt das System automatisch.
Geprüft wird nur, was die ausgewählten Referenzquellen sagen. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls.
Abgeglichen am 26.9.2026. 8 geprüft, 1 nicht geprüft, 2 ohne Befund
Befunde nach Abschnitt
Jede Gruppe ist ein Abschnitt einer Referenzquelle, auf den sich ein Befund stützt oder den eine Aussage gebraucht hätte, in der Reihenfolge des Dokuments. Darunter stehen die Aussagen, die ihn betreffen.
| Aussage im Prüftext | Befund | Wortlaut der Quelle |
|---|---|---|
| § 2NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
QuellenaussageAutor „Als gemeinnützig anerkannt wird ein Verein nach § 2 nur, wenn er „im Vereinsregister eingetragen ist“.“ | nicht geprüft Nicht geprüft, weil abgewählt: § 2 | Dieser Abschnitt war nicht ausgewählt. |
| § 3 Abs. 2NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
QuellenaussageAutor „Nach § 3 Abs. 2 ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“.“ | wörtlich
Das Zitat steht Wort für Wort in § 3 Abs. 2 Satz 1. |
|
AuslegungAutor „Eine Laube mit Strom- und Wasseranschluss ist nach dieser Vorschrift nicht erlaubt.“ | offen, vertretbar
Strom- und Wasseranschlüsse nennt § 3 Abs. 2 nicht; ob sie eine Laube unzulässig machen, hängt davon ab, wie man „einfacher Ausführung“ und die Eignung zum dauernden Wohnen liest. |
|
| § 5 Abs. 1NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
QuellenaussageAutor „Bei der Pacht setzt § 5 eine Obergrenze: höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, gerechnet auf die ganze Anlage.“ | sinngemäß
Der Prüftext gibt die Obergrenze aus § 5 Abs. 1 Satz 1 mit eigenen Worten wieder, ohne ihren Sinn zu ändern. |
|
| § 5 Abs. 3NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
AnwendungsaussageVorsitzende „Die Vorsitzende des Vereins erklärt, die Pacht könne deshalb jedes Jahr an diese Obergrenze angepasst werden.“ | nicht gedeckt
Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 kann eine Anpassung der Pacht frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss oder nach der vorhergehenden Anpassung verlangt werden, nicht jedes Jahr. |
|
| § 6NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
AnwendungsaussageAutor „Pachtverträge über Dauerkleingärten laufen nach § 6 ohnehin unbefristet, auch ein Vertrag über fünf Jahre gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.“ | gedeckt
§ 6 lässt für Dauerkleingärten nur Verträge auf unbestimmte Zeit zu und behandelt befristete Verträge als unbefristet; das trägt die Aussage. |
|
| § 7NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
QuellenaussageVorsitzende „Die Kündigung könne nach § 7 auch mündlich erklärt werden, sagt sie.“ | widerspricht dem Wortlaut
§ 7 verlangt für die Kündigung die schriftliche Form; eine mündliche Kündigung sieht der Text nicht vor. |
|
| § 8NormtextBundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 | ||
QuellenaussageAutor „Nach § 8 darf der Verpächter ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn „der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist“.“ | verkürzt
Das Zitat steht in § 8 Satz 1 Nr. 1, dort gehört aber eine zweite Bedingung dazu, die der Prüftext weglässt: Der Pächter hat die Forderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach einer Mahnung in Textform erfüllt. |
|
| Ohne AbschnittAussagen, deren Befund sich auf keinen Abschnitt stützt: ohne Befund aufgeführt, im Quelltext nicht auffindbar oder nicht geprüft. | ||
WertungAutor „Für viele Familien in der Stadt ist der Kleingarten ein Stück Lebensqualität.“ | ohne Befund wird ohne Befund aufgeführt | |
QuellenaussageAutor „Nach § 1 muss ein Kleingarten außerdem „zu einem Drittel mit Obst und Gemüse bepflanzt“ sein.“ | im Quelltext nicht auffindbar
Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt der Referenzquellen. | Keine Fundstelle: Der zitierte Wortlaut steht in keinem ausgewählten Abschnitt. Das lässt sich in den Referenzquellen selbst nachsuchen. Gesucht in: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), §§ 1 bis 8 (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146, Ausfertigungsdatum 28.02.1983) |
EinzelfallVorsitzende „Für den Pächter der Parzelle 12, der seit dem Frühjahr nicht gezahlt hat, heißt das nach Worten der Vorsitzenden: Er muss den Garten bis zum Jahresende räumen.“ | ohne Befund wird ohne Befund aufgeführt | |
Beispiel: Mitschnitt
Beispiel: Mitschnitt einer Bundestagsdebatte
Während eine öffentliche Sendung läuft, wird sie Passage für Passage transkribiert. Die Aussagen darin werden erkannt, Referenzquellen gesucht und die Aussagen gegen die gewählten Quellen gehalten. Das Beispiel spielt einen solchen Mitschnitt nach: die Aussprache des Bundestages vom 24. September 2026 zur Modernisierung des Designrechts. Nichts davon läuft wirklich; alles ist fest hinterlegt.
Beispiel des Mitschnitts schließenWas das Beispiel zeigt und was nicht
- Das Transkript folgt dem Plenarprotokoll 21/96, Seiten 11943 C bis 11946 D, in seiner vorläufigen Fassung. Passagen, Aussagen und Befunde sind von Hand geschrieben, so wie ein Mitschnitt sie automatisch erzeugen würde.
- Die Aufzeichnung dieses Tagesordnungspunkts war in der Mediathek des Bundestages nicht abrufbar, als das Beispiel entstand. Statt einer Zeitmarke nennt jede Passage Seite und Spalte des Plenarprotokolls, damit Sie das Original nachlesen können.
- Die Redner heißen Sprecher 1 bis 4, wie ein Mitschnitt sie nennt, bevor Sie Namen vergeben. Namen, Fraktionen und ein Ort sind durch [Name], [Fraktion] und [Ort] ersetzt: Geprüft wird der Text, nicht wer ihn sagt.
- Die Worte der Sitzungsleitung, Beifall und Zwischenrufe sind ausgelassen. Zwei weitere Reden wurden nur zu Protokoll gegeben und nie gesprochen; ein Mitschnitt hätte sie nicht gehört, deshalb fehlen sie.
- Zitiert werden nur das Plenarprotokoll und die beiden Drucksachen, die amtliche Werke sind. Bei den Befunden gegen den Bericht über die Anhörung und gegen den Jahresbericht stehen Wert, Herkunft und Fundstelle, aber kein Zitat.
Transkript
Noch keine Passage. Starten Sie mit „Abspielen“ oder „Nächste Passage“.
Referenzquellen
Noch keine Quelle gefunden.
Warteschlange
Keine Aussage wartet.
Befunde
Noch kein Befund.
Ein weiteres Beispiel zeigt, wie ein Gesetzentwurf die Artikel der Verfassung wiedergibt, auf die er seine Gesetzgebungskompetenz stützt. Beispiel zur Gesetzgebungskompetenz ansehen